Immobilienbewertung
Sie möchten wissen was Ihre Immobilie tatsächlich Wert ist und welchen Preis Sie auf dem aktuellen Markt erzielen können?
Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie
Eine der schwierigsten Aufgaben und größten Probleme beim Verkauf der Immobilie ist, mit dem richtigen Preis an den Markt zu gehen. Gerade hier passieren Fehler. Diese kosten Sie bares Geld. Geben Sie einen zu niedrigen Verkaufspreis an, verschenken Sie Ihr Geld. Verlangen Sie zu viel, werden Sie keinen Käufer finden. Mit einem bewusst hohen Preis anzufangen und diesen dann nach und nach zu senken, kann Interessenten abschrecken, die sich später auch bei deutlich abgesenktem Verkaufspreis nicht mehr melden. Dies führt fast immer zu einem deutlich niedrigeren Verkaufspreis, als wenn Sie gleich mit dem richtigen Preis an den Markt gegangen wären.
Wir Immobilien-Experten bezeichnen das als „Verbrennen einer Immobilie am Markt“. Damit ist gemeint, dass solchen Immobilien ein Ruf nachgesagt wird, mit ihnen stimme irgendetwas nicht. Dies kann den Preisdruck auf Ihre Immobilie dramatisch erhöhen. Wer gibt schon gerne richtig viel Geld für etwas aus, von dem er nicht 100% überzeugt ist, dass damit alles in Ordnung ist?
Sachverständigen und Gutachter
Selbstverständlich wollen Sie Ihre Immobilie schnell und sicher zu einem guten Preis verkaufen. Dazu gehört aber weit mehr, als ein paar Inserate mit einem unrealistischen Verkaufspreis aufzugeben. Als Sachverständigen und Gutachter, führen wir eine fundierte Wertermittlung durch. Wir nehmen alle relevanten Daten Ihrer Immobilie auf und errechnen nach anerkannten Verfahren einen realistischen Verkaufspreis. Dafür werden effektive Kanäle und Netzwerke genutzt, zu denen Privatverkäufer keinen Zugang haben.
Wir optimieren und gestalten Ihre Immobilie mit geringem Aufwand, um einfacher Ihren Wunschpreis durchzusetzen. Darüber hinaus können unsere Immobiliengutachter gemäß §194 Baugesetzbuch (Bau GB) den Verkehrswert einer Immobilie oder eines unbebauten Grundstücks ermitteln. Diese Form eines Wertgutachtens wird meistens bei Erbschaften zur Festlegung der Erbschaftssteuer, bei Erbauseinandersetzungen, Trennungen oder Scheidungen angewendet.